FB5: Infor­ma­ti­ons­wis­sen­schaften

Der Fachbe­reich hat eine eigene Studie­ren­den­ver­tretung – der Studie­ren­denrat. Weitere studen­tische Vertreter*innen sind Teil des Fachbe­reichsrats, des Prüfungs­aus­schusses, in (Berufungs-)Kommissionen und im dezen­tralen Wahlvorstand.

StuRa

Der Studie­ren­denrat vertritt die Inter­essen der Studie­renden des Fachbe­reiches. Er ist erster Ansprech­partner bei Fragen oder Problemen rund um das Studium, bei Orien­tie­rungs­schwie­rig­keiten sowie Klausuren, und vermittelt zwischen Studie­renden, Lehrenden und dem Dekanat. Der StuRa fördert studen­tische Projekte, koordi­niert studen­tische Aktivi­täten und Veran­stal­tungen im Fachbe­reich und betreuut die Erstse­mester. Er besteht aus 3 bis 10 Studie­renden des Fachbe­reiches und tagt in der Regel einmal die Woche.

Team

StuRa5

Nicolai Bach

Studium & Lehre, Workflows

StuRa5

Pauline Grasse

Kommu­ni­kation & Events, Protokolle

StuRa5

Henriette Griesel

Gleich­stel­lungs­be­auf­tragte, Kommu­ni­kation & Events

StuRa5

Yan Heinemann

Finanzen, Workflows

StuRa5

Evi Milz

Studium & Lehre, Workflows

StuRa5

Leonie Peuker

Kommu­ni­kation & Events, Protokolle

StuRa5

Arne Schön­brunn

Finanzen, Studium & Lehre

StuRa5

Carla Steins­eifer

Kommu­ni­kation & Events

Aktuelles

Kontakt

Sitzungszeit

Mittwoch 14:30 Uhr in Haus 3/Haus 17

Instagram
sturafb5

Vollver­sammlung der Studie­ren­den­schaft des Fachbereichs

In der Vollver­sammlung des Fachbe­reiches können alle Studie­renden des Fachbe­reichs Anträge stellen und sind rede- und stimm­be­rechtigt. Was hier entschieden wird, setzt der StuRa um. Die Vollver­sammlung der Studie­ren­den­schaft des Fachbe­reichs wird vom StuRa organi­siert und findet mindestens einmal im Jahr statt.

Nächster Termin

Fachbe­reichsrat

Im Fachbe­reichsrat (FBR) werden Themen besprochen, die den gesamten Fachbe­reich betreffen. Der FBR wählt die Dekan:innen und Prodekan:innen, entscheidet über Studien- und Prüfungs­ord­nungen sowie über Berufungen.

Der FBR setzt sich aus Studie­renden, Professor:innen, wissen­schaft­lichen und nicht-wissen­schaft­lichen Mitarbeiter:innen des Fachbe­reichs zusammen. Die zwei studen­ti­schen Vertreter*innen haben einen Stimmen­anteil von 30%. Die Sitzungen finden einmal im Monat statt.

Studen­tische Vertreter:innen

FBR5

Robynne-Marie Winkler

Prüfungs­aus­schuss

Der Prüfungs­aus­schuss ist für die Organi­sation der Prüfungen, ihre ordnungs­gemäße Durch­führung und für die Entscheidung in Prüfungs­an­ge­le­gen­heiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestim­mungen der studi­en­gangs­be­zo­genen Ordnungen einge­halten werden.

Einem Prüfungs­aus­schuss eines Fachbe­reichs gehören jeweils an: drei studen­tische Vertreter:innen, vier Professor:innen, ein:e akade­mische Mitarbeiter:in und bei Bedarf beratende Mitglieder. Der Prüfungs­aus­schuss tritt mindestens einmal im Semester zusammen.

Dezen­traler Wahlvorstand

Der dezen­trale Wahlvor­stand führt die Wahlen der:des Vorsit­zenden des Fachbe­reichs­rates und der*des stell­ver­tre­tenden Vorsit­zenden sowie der:des Dekan:in, und Prodekan:innen des Fachbereichs.

Die Mitglieder des Wahlvor­stands werden vom Fachbe­reichsrat nach Status­gruppen gewählt. Einem Wahlvor­stand gehören an: ein:e studentische:r Vertreter:in, ein:e Professor:in, ein:e akademische:r Mitarbeiter:in und ein:e nicht-wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in. Jede Gruppe wählt zudem eine:n Stellvertreter:in.

Zudem unter­stützt der dezen­trale Wahlvor­stand den zentralen Wahlvor­stand bei der Durch­führung der allge­meinen Wahlen.

Kommis­sionen

Berufungs­kom­mission

Für die Berufung einer neuen Professur wird eine Berufungs­kom­mission einge­setzt, die vom Fachbe­reichsrat gewählt wird. Diese Kommission sichtet Bewer­bungen, organi­siert Anhörungen und erstellt daraufhin einen Berufungs­vor­schlag in Form einer Berufungs­liste, die vom Fachbe­reichsrat und vom Senat beschlossen wird.

Als stimm­be­rech­tigte Mitglieder gehören der Berufungs­kom­mission an: mindestens ein:e studen­tische Vertreter:in, eine insgesamt die Mehrheit der Gruppe sichernde Anzahl an Professor:innen, mindestens eine externe sachver­ständige Person, mindestens ein Mitglied der akade­mi­schen Mitarbeiter:innen und eine von dem Präsidenten*der Präsi­dentin bestimmte Person, die keiner Status­gruppe zugerechnet wird.

Studi­en­kom­mission

Für die Studi­en­gänge des Fachbe­reichs können Studi­en­kom­mis­sionen einge­setzt werden. Auf Antrag der studen­ti­schen Mitglieder im Fachbe­reichsrat muss der Fachbe­reichsrat Studi­en­kom­mis­sionen einsetzen. Über die Zusam­men­setzung, Art und Umfang der Aufgaben der jewei­ligen Studi­en­kom­mission entscheidet der Fachbereichsrat.